Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen im Rahmen des Alarmzustandes und der Covid-19-Pandemie
Die gravierende wirtschaftliche Situation, die auf den Ausbruch der Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist, hat dazu geführt, dass außerordentliche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen erlassen wurden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Finanzierungsprobleme zu reduzieren, die sich aus der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie der daraus resultierenden gesetzlichen Einschränkungen aufgrund der Verhängung des Alarmzustandes ergeben haben.
Es werden fortlaufend neue Maßnahmen erlassen oder es werden Änderungen an den bereits genehmigten Maßnahmen vorgenommen. Aus diesem Grund ist es äußerst relevant und notwendig, sich kontinuierlich über die entsprechenden Maßnahmen zu informieren und die jeweiligen Anforderungen zu kennen.
Im Folgenden werden einige der wichtigsten Maßnahmen vorgestellt. Generell empfehlen wir jedem Unternehmen oder Selbstständigen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, die über die Maßnahmen und Möglichkeiten informiert, die ergriffen werden können und mit der eine geeignete Strategie entworfen werden kann.
Eine allgemeine Aussetzung der Verpflichtungen wurde nicht angeordnet
Entgegen der geläufigen Meinung sind Erleichterungsmaßnahmen bei der Erfüllung von Verpflichtungen weder weit verbreitet noch treten sie, selbst in einer derart außergewöhnlichen Situation wie der aktuellen, automatisch ein.
Die durch den Alarmzustand und die Wirtschaftskrise ausgelöste Situation der Aussetzung der wirtschaftlichen Tätigkeiten gibt dem Schuldner nicht automatisch das Recht, Zahlungsverpflichtungen aus gültigen Verträgen nicht nachzukommen oder auszusetzen. Sie führt aber ebenfalls nicht zu einer automatischen Anpassung der Bedingungen an die neuen Umstände.
Die von der Regierung verordneten gesetzlichen Maßnahmen zur finanziellen Erleichterung sind jedoch sehr spezifisch und begrenzt. Daher ist es unumgänglich, ihren Umfang zu kennen und sich bewusst zu sein, dass auch der Fall eintreten kann, dass diese Hilfen nicht ausreichend sind. Daher sollte eine gut durchdachte Strategie der Existenzsicherung des Unternehmens ausgearbeitet werden, die auch auf andere mögliche rechtliche Mechanismen wie z.B. die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung, die Vorinsolvenz, das Insolvenzverfahren, Refinanzierungsvereinbarungen oder die umfassende Neuverhandlung von Verträgen zurückgreift.
Entlastungsmaßnahmen
Einige Maßnahmen zielen darauf ab, die Kostenlast durch einen Teil der Kosten der wirtschaftlichen Aktivität zu reduzieren. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
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- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vermietung von Geschäftsräumen
Mieter, die als selbstständig oder mittelständisch gelten (ein Vermögen von nicht mehr als 4 Millionen Euro, ein Nettoumsatz von nicht mehr als 8 Millionen Euro und weniger als 50 Mitarbeitern) können folgende Hilfen erhalten:
– wenn es sich bei dem Vermieter um einen Großinhaber handelt:
Dem Vermieter wird ein obligatorischer Aufschub während der Gültigkeit des Alarmzustandes und einem Maximum von 4 Monaten darüber hinaus gewährt. Dieser Aufschub muss in den nächsten 2 Jahren zurückgezahlt werden.
– wenn es sich bei dem Vermieter um keinen Großinhaber handelt:
Der Vermieter ist in der Lage, einen vorübergehenden und außerordentlichen Aufschub zu erwirken, der mit dem Vermieter vereinbart werden muss.
Um auf diese Mechanismen zurückgreifen zu können, muss der Mieter gezwungen worden sein, seine Tätigkeit einzustellen oder er weist einen Umsatzrückgang von mindestens 75% nach.
Als Großinhaber werden Eigentümer definiert, die mehr als 10 städtische Grundstücke (Abstellplätze und Garagen ausgenommen) oder mehr als 1500 Quadratmeter bebauter Fläche besitzen.
2. Maßnahmen bezüglich der Auflösung und Aussetzung von Verträgen
Auch in diesem Bereich wurden zahlreiche verschiedene Maßnahmen erwogen, wie z.B. eine Aussetzung der Zahlungen von Hypothekenschulden auf Immobilien, die für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, die 6-monatige Aufschiebung der Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge ohne Zinsen für Unternehmen und Selbstständige oder die Senkung der Zinssätze für die Zahlung von Sozialversicherungsverbindlichkeiten.
Zudem wurde bestimmt, dass Lieferverträge vorübergehend ausgesetzt oder verändert werden können. Des Weiteren wurde ein Mechanismus aktiviert, mit dem die Zahlung der Rechnungen von Strom, Gas und anderen Erdölprodukten vorübergehend ausgesetzt werden. Für die Refinanzierung sind verschiedene Arten von Krediten vorgesehen, die von öffentlichen Stellen und Einrichtungen an Unternehmen in verschiedenen Sektoren vergeben werden.
Finanzierungsmaßnahmen
Die spanische Regierung richtete eine Kreditlinie über das offizielle Kreditinstitut (Instituto de Crédito Oficial, ICO) ein, um Unternehmen und Selbstständigen den Zugang zu Krediten und anderen Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. Der Umfang dieser Hilfen beläuft sich auf 100.000 Millionen Euro. Die Abwicklung erfolgt über die Finanzinstitute.
Diese aufgeführten Maßnahmen sind sehr komplex. Daher ist es äußerst relevant, eine geeignete Beratung zu erhalten. Zögern Sie nicht, unsere, auf Handels- und Insolvenzrecht spezialisierten, Anwälte zu kontaktieren!
