Mietrecht
Wir erhalten regelmäßig Anfragen bezüglich der Miete (oder des Leasings) in Spanien und den damit verbundenen Verpflichtungen und Rechten.
Dies kann das Mieten einer Wohnung oder eines Geschäftslokals betreffen. Häufig werden uns auch Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung oder Untervermietung von Wohnraum gestellt. Auch die spanische Mietgesetzgebung unterscheidet sich erheblich von der in den Niederlanden. Obwohl die Gesetzgebung in den letzten Jahren stark verändert wurde, existieren nach wie vor eine Reihe von „alten“ Elementen, die es zu berücksichtigen gilt.
Um als Ausländer ein Haus in Spanien zu mieten, benötigen Sie die Spanische Ausländeridentitätsnummer NIE (Número de Identitad de Extranjero). Auch Erasmus-Studenten, die sich nur vorübergehend in Spanien aufhalten, benötigen diese Nummer für ihren Aufenthalt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der NIE.
Für vorübergehende Vermietungen gibt es andere Regelungen, sodass sich überlegt werden muss, ob für eine vorübergehende Vermietung eine spezielle Lizenz erforderlich ist.
Wenn ein Haus für weniger als einen Monat vermietet wird, ist oftmals eine Touristenlizenz erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass eine große Anzahl von Städten, darunter Barcelona, diese Genehmigungen derzeit nicht mehr erteilen. Die Geldstrafen bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift betragen zwischen 10.000€ und 70.000€.
Unsere Anwälte stehen Ihnen bei diesen durchaus komplexen Angelegenheiten zur Verfügung und beraten Sie gerne.